Berlin/Neuss – Vor Fehlmedikationen bei Parkinson warnen die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG) und der Verband für Qualitätsentwicklung in Neurologie und Psychiatrie (QUANUP) sowie der Selbsthilfeverband „Deutsche Parkinson-Vereinigung“. Hintergrund ist die Aut-Idem-Regelung. Sie verpflichtet Apotheker, ein wirkstoffgleiches preisgünstigeres Arzneimittel abzugeben, falls der verordnende Arzt dies nicht ausdrücklich durch ein Kreuz im Aut-idem-Kästchen des Rezeptvordrucks ausgeschlossen hat.